Gesetzliche Aufträge

 
Gesetzliche Aufträge erforderen für den Wirtschaftsprüfer
eine enge Zusammenarbeit mit Notaren, Rechtsanwälten
und Steuerberatern sowie der Innenrevision.
 
Sacheinlagen
Falls Gebäude, Wirtschaftsgüter oder immaterielle Vermögens-
gegenstände als Kapitalerhöhung eingebracht werden, verlangt das Gesetz eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer in bezug auf die richtige Bewertung dieser Einlage.
 
Änderung der Gesellschaftsform
Zur Änderung der Gesellschaftsform benötigt man die Beurteilung eines Sachverständigen, der die Werthaltigkeit
des Vermögens in der neuen Gesellschaftsform beglaubigt.
 
Änderung des gesellschaftlichen Zwecks
Falls eine Satzungsänderung den Zweck des Unternehmens betrifft, garantiert der Wirtschaftsprüfer den Aktionären eine korrekte Auskunftserteilung.
 
Quasi-Einlagen
Wenn kurz nach der Gesellschaftsgründung Gebäude, Wirtschaftsgüter oder immaterielle Vermögensgegenstände von einem Gründer, einem Teilhaber oder Verwalter der Gesellschaft angekauft werden, schreibt das Gesetz vor, daß ein Wirtschafts-
prüfer die richtige Bewertung im Rahmen dieser Maßnahme bestätigen muß.
 
Verschmelzungen und Spaltungen
Bei diesen sehr technischen Vorgängen verlangt das Gesetz unter anderem einen Bericht eines Wirtschaftsprüfers.
 
Kapitalerhöhung, -herabsetzung, Rechte der Aktionäre
Wenn das Kapital der Gesellschaft geändert wird, sollte man dem tatsächlichen Vorgang und der Beachtung der Rechte der unterschiedlichen Aktionäre besondere Aufmerksamkeit widmen.
 
Interimdividende (Zwischendividende)
Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft kann zur Auszahlung eines Dividendenvorschusses (Interimdividende) ermächtigt sein. Dazu sollte der Vorstand sich auf eine genaue von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Buchhaltung berufen können.
 
Vorzugsrecht
Der Wirtschaftsprüfer soll für die Rechte der Aktionäre und der Teilhaber eintreten und darauf achten, dass deren Vorzugs-
rechte beim Erwerben neuer Aktien beachtet werden.
 
Betriebsrat
Laut Gesetz steht dem Betriebsrat ein unabhängiger Sachverständiger zur Verfügung. Sein Auftrag ist nicht nur die Beglaubigung der finanziellen und wirtschaftlichen Auskünfte, sondern auch deren Verdeutlichung.
 
Umwandlung von Obligationen in Aktien
 
Stock Options
 
 

 
 
 
         
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